Bootsschule Röllinghoff - Berlin
Menu auf Menu zu

Onlinetrainer

Spezifische Fragen Sbf-See

Fragen 73-285

Beginnen Sie jetzt mit dem Beantworten der 213 Fragen.

 
Frage: Wo ist das Überholen verboten?
 An Engstellen, unübersichtlichen Krümmungen, in Schleusenbereichen, innerhalb durch Überholverbotszeichen gekennzeichneter Strecken, in der Nähe nicht frei fahrender Fähren in Fahrt. und in Verkehrstrennungsgebieten.
 An Engstellen, unübersichtlichen Krümmungen, in Schleusenbereichen, innerhalb durch Überholverbotszeichen gekennzeichneter Strecken, in der Nähe nicht frei fahrender Fähren in Fahrt und außerhalb des Fahrwassers.
 An Engstellen, unübersichtlichen Krümmungen, innerhalb durch Überholverbotszeichen gekennzeichneter Strecken und in Nationalparks und besonders ausgewiesenen Naturschutzgebieten.
 An Engstellen, unübersichtlichen Krümmungen, in Schleusenbereichen, innerhalb durch Überholverbotszeichen gekennzeichneter Strecken, in der Nähe nicht frei fahrender Fähren in Fahrt.
Frage 001/213

→ zurück zur Übersicht

  • Ausbildung:
    • → Bootsführerscheine
    • → Funkscheine
  • Prüfung
  • Termine
  • Anfahrt
  • Kontakt
  • Gästebuch
  • Anmeldung
  • Prüfungsfragen
  • Knotenkunde
  • Yachtcharter
  • Links

Impressum
Datenschutz

Bootsschule Röllinghoff (Inh. Friedward Güther)
Wendenschloßstraße 366
12557 Berlin-Köpenick