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Fragen 173-192

Beginnen Sie jetzt mit dem Beantworten der 20 Fragen.

 
Frage: Wo kann man von bestehenden Höchstgeschwindigkeiten auf den Binnenschifffahrtsstraßen Kenntnis erhalten?
 In der Binnenschiffsuntersuchungs-Ordnung, bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung und der Wasserschutzpolizei.
 In der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen, bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung und der Wasserschutzpolizei.
 In der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung und der Wasserschutzpolizei.
 In der Binnenschifferpatentverordnung, bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung und der Wasserschutzpolizei.
Frage 001/020

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